Das Weblog der Maklergruppe Dipl.Ing. Kühne
Manche Maklerfirmen tun sich schwer
wenn es um die Klarstellung des Vertragsverhältnisses mit Ihren Kunden geht: Dem Maklervertrag. Das Thema wird vermieden wo es geht. Nur nicht darüber sprechen. Und wo führt das dann hin. Auf einmal findet in Bewerbungsunterlagen oder kurz bevor es zur Vertragsunterzeichnung kommt den entscheidenden Passus: die Maklerkausel. Der Makler bekommt bei Abschluss eines erfolgreichen … Vertrages …
Man muss sich dann nicht wundern, wenn es Ärger gibt und eventuell dass Geschäft scheitert. Zumindest bleibt ein übler Beigeschmack.
Wir arbeiten alle um Geld zu verdienen. Was spricht denn dagegen, die Kosten der eigenen Leistung zu Beginn der Geschäftsverbindung auch zu benennen?
Na klar, wenn sich ein Makler einen Vermittlungsauftrag vom Immobilienbesitzer holt und sich dann von der anderen Seite bezahlen lassen will, wird es eben kompliziert. Und macht nicht gerade einen seriösen Eindruck.
Ich meine, es wird Zeit, dass Makler sich von der klassischen Vermittlung, also dem Zusammenführen von Anbieter und Interessent verabschieden. Ich bin dafür, das Makler Ihre Dienstleistung für eine Seite erbringen und sich von dieser auch honorieren lassen.
Und wenn ich einen Makler eine Provision zahle, dann kann ich erwarten, dass er meine Interessen – und nur meine Interessen vertritt. Auch als Interessent.
Oder sieht dies jemand anders?
| Artikel drucken | Dieser Beitrag wurde von Wolfgang Kühne am 23. Juni 2010 um 23:30 veröffentlicht und unter Allgemein abgelegt. Du kannst allen Antworten zu diesem Beitrag durch RSS 2.0 folgen. Du kannst eine Antwort schreiben oder einen Trackback von deiner eigenen Seite hinterlassen. |