Das Weblog der Maklergruppe Dipl.Ing. Kühne www.maklergruppe.kuehnegmbh.de
Wolfgang Kühne
Zu meiner Person: Geschäftsführer der Dipl.Ing. Kühne GmbH, Gewerbemakler.
Webseite: http://maklergruppe.kuehnegmbh.de
Beiträge von Wolfgang Kühne
Schnäppchenimmobilien oder Schrottimmobilie
17. Mai
Ob der Preis einer Immobilie seinem tatsächlichen Wert entspricht, lässt sich vom Immobilienlaien selten korrekt bestimmen. Auch die Immobilienportale geben hier meist nicht richtigen Hilfen mittels Preisvergleiche. In vielen Fällen sind Ihr die Wunschpreise der Verkäufer (und leider auch mancher Makler) genannt. Zwischen Wunsch und Wirklichkeit klaffen oftmals Welten. Seriöse Makler werten oder schätzen die zu verkaufende Immobilie ein und gehen mit dem Verkaufspreis recht nah am Marktpreis in den Verkauf. Dies müssen die Makler eigentlich auch, andernfalls besteht das Risiko, sich schadenersatzpflichtig zu machen. Sowohl gegen über den Käufer bei einem überhöhten Kaufpreis, aber auch gegenüber dem Verkäufer bei Mehr >
Mietkauf von Immobilien
17. Mai
Mietkauf ist eher ein untypisches Verfahren, um eine Immobilie zu erwerben. Der “Mietkäufer” zahlt in der Regel seine Mieten weiter. Diese werden später auf den Kauf ganz oder teilweise angerechnet. Es gibt hier derzeit zwei Varianten: a) es wird ein Kaufvertrag geschlossen, der Kaufpreis wird über einen festgelegten Zeitraum (z.B. 5, 10, 15 … Jahre) gestundet bzw. die gezahlten Nettomieten ganz oder teilweise auf den Kaufpreis angerechnet. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht möglich. Die Maklerprovision, bzw. Maklergebühr fällt bei Kaufvertragsabschluss an; b) es wird eine Kaufoption dem “Käufer” eingeräumt. Auch hier werden die gezahlten Nettomieten ganz oder teilweise auf Mehr >
Immobilienverkauf: Soll ich mein Haus oder meine Wohnung für den Verkauf herrichten ?
17. Mai
Eindeutig ja ! Ein Immobilienkauf hängt immer von objektiven Faktoren und subjektiven Faktoren und vom Eindruck ab. Oftmals auch vom ersten Eindruck.
Sorgen Sie für saubere Räume, vermeiden Sie Spinnengewebe und schmutzige Fenster.
Renovieren Sie und sorgen Sie für einen ordentlichen oder neuen Bodenbelag.
Stellen Sie nicht den Strom ab, sorgen Sie für eine gute elektrische Beleuchtung mit mind. 100 Watt besser noch 150 Watt.
Beseitigen Sie unangenehme Gerüche.
Pflegen Sie regelmäßig den Garten, auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen.
Sprechen Sie mit Ihrem Makler und lassen Sie sich ggf. noch einige Tips und Hinweise geben.
Auch wenn die Herrichtung der Immobilie Geld kostet, seien Sie Mehr >
Welche Kosten fallen beim Kauf einer Immobilie an
17. Mai
Bei Erwerb einer Immobilie sind folgende Kosten vom Käufer einzuplanen:
1. der vereinbarte Kaufpreis, 2. die Kosten des Notars für die Beurkundung und das Eintragungsverfahren im Grundbuch, 3. die Grunderwerbssteuer, 4. die Maklergebühr, 5. anfängliche Kosten einer Finanzierung,
und eventuell noch
6. Vermessungskosten, 7. Kosten der Baugrunduntersuchung, 8. Gutachterkosten,
Die Kosten unter Punkt 2 bis 4 sind die eigentlichen Nebenerwerbskosten. Für diese sind zwischen 9% und etwa 13% zu kalkulieren.
Wozu dient die Mietkaution
17. Mai
Eine Mietkaution ist eine Mietsicherheit für den Vermieter. Es kann sich dieser m. E. bedienen, wenn der Mieter als Vertragspartner sich nicht vertragsgemäß verhält und ihm dadurch ein finanzieller Schaden entsteht. Häufig ist dies bei Mietrückständen oder Problemen mit den Schönheitsreparaturen an Ende der Mietzeit der Fall.
Mietkautionen müssen bei Wohnungsmietverträgen dem Mieter verzinst werden und sind immer getrennt vom Vermögen des Eigentümers/Vermieters auf sogenannten Fremdgeldkonten geführt werden.
Die Kautionsrückzahlung erfolgt meist drei Monate nach Beendigung der Mietzeit. Eine Rückzahlung unmittelbar bei Vertragsende sollte ausdrücklich vereinbart worden sein.
Wozu dient ein Maklervertrag
17. Mai
Ein Maklervertrag regelt die Geschäftsbeziehung zwischen Makler und Kunde. Ein Kunde ist entweder der Anbieter-Auftraggeber, der Suchende/Interessent oder beide.
Der Maklervertrag regelt im wesentlichen, wer die Maklergebühr zu zahlen hat und unter welchen Bedingungen. Der Vertrag regelt auch, was der Makler und der Vertragspartner zu tun hat und was der eine oder andere nicht darf.
Man unterschiedet zwei Maklerverträge:
a) den normalen Maklerauftrag
b) den (exklusiven) Makleralleinauftrag
Der normale Maklervertrag regelt im Kern nur, dass der Makler für den Vertragspartner tätig werden darf.
Der Alleinauftrag geht weiter. Er verpflichtet den Makler zum Tätigwerden. Vorteil für den Vertragspartner/Kunden: Der Makler muss sich um die Vermittlung zwingend bemühen Mehr >